Teilvorhaben

Universität Augsburg

Insbesondere im Kontext der Erhebung, Analyse und Weitergabe von Kundendaten im Online-Umfeld gewinnt die Thematik Privatheit und informationelle Selbstbestimmung immer mehr an Relevanz. Ein zentraler Akteur in diesem Kontext sind Anbieter von Web Analytics Lösungen, die Nutzungsdaten über das gesamte Spektrum von Online-Aktivitäten (Web und App) sammeln. Oft handelt es sich dabei um eigenständige Dienstleister, die ihre Lösungen im Rahmen von Business-to-Business-to-Consumer (B2B2C) Services den Web- und App-Entwicklern zur Verfügung stellen.

Der in vergangenen Jahren verbreitetste Anbieter solcher Analyse-Services war Google Analytics. Der damit einhergehende Fluss von Endkundendaten über Google Server in den USA gerät jedoch immer mehr in die Kritik von europäischen Regulierern (Data Protection Report 2022). Mittlerweile sind zwar auch einige differenziertere Angebote von Web Analytics-Dienstleistungen entstanden, nur wenige dieser Lösungen garantieren jedoch effektiv den Schutz von Privatheit der Endnutzenden.

Die Rolle der Universität Augsburg als Verbundpartner besteht darin, dieses Spannungsfeld zu beleuchten und somit die wissenschaftliche Perspektive von Wirtschaftsinformatik und Recht in das Konsortium einzubringen.

Aus Sicht der Wirtschaftsinformatik gilt es technische Möglichkeiten im Bereich Web Analytics, wirtschaftlicher Wertgenerierung und informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen. Aus rechtlicher Perspektive ist zu klären, inwieweit datenschutzrechtliche Compliance von Geschäftsmodellen im Feld der Web Analytics bereits gegeben oder vielmehr noch umsetzbar ist. Ziel des Teilvorhabens ist es demnach, alle diese Dimensionen aufeinander abzustimmen und Prinzipien für nachhaltige Geschäftsmodelle (Privacy-by-Design) abzuleiten. Konkret sollen zunächst die Forschungsstände in den betreffenden Bereichen aufgearbeitet werden. Des Weiteren sollen daraus resultierende Forschungsfragen in Bezug auf Privacy-by-Design Konzepte geklärt werden, beispielsweise durch die Erkundung der Auswirkungen solcher Mechanismen auf Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen.

Übergeordnetes Ziel des Teilvorhabens besteht somit darin, Forschungslücken in den Bereichen der Gestaltung von digitaler Privatheit im Lichte des sich weiterentwickelnden Datenschutzrechts zu schließen, um einen Beitrag zum State-of-the-Art der digitalen Privatsphäreforschung zu leisten. Daraus sollen Prinzipien und Konzepte abgeleitet werden, die neben der wissenschaftlichen auch eine hohe praktische Relevanz aufweisen.

Team

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    Prof. Dr. Daniel J. Veit

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    Prof. Dr. Ulrich M. Gassner

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    Verena Kessler Verzar

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