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Die Forschergruppe am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Information Systems und Management unter Leitung von Prof. Dr. Daniel Veit untersucht die transformative Wirkung von Informationstechnologie in Wirtschaft und Gesellschaft. Hierbei werden als Untersuchungseinheiten sowohl die Organisationsebene wie zum Beispiel Unternehmen und öffentliche Behörden, als auch die individuelle Ebene, wie beispielsweise Kunden, Nutzer, Nutzerin und Bürger und Bürgerinnen betrachtet.

Es stehen einerseits Phänomene im Bereich digitaler Geschäftsmodelle mit besonderem Fokus auf Unternehmensgründungen, Preisbildung, Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Wettbewerb und Datenschutz im Zentrum der Betrachtung. Andererseits werden die Akzeptanz sowie die Auswirkungen der Nutzung von innovativen IT-Artefakten und Dienstleistungen untersucht. Dies beinhaltet insbesondere Technologien wie Cloud Computing, elektronische Gesundheitsdienste sowie intelligente Energienetze. Im öffentlichen Sektor werden zudem Fragestellungen der Interoperabilität, Regulierung und Umsetzbarkeit informationstechnischer Systeme und deren Effekte auf gesellschaftliche und politische Entwicklungen untersucht.

Quantitative und qualitative empirische Forschungsmethoden werden zur theoriebildenden Forschung sowie Erklärung und zum Verständnis dieser Phänomene eingesetzt. Ziel ist es einerseits, theoretische Erkenntnisse zu entwickeln, aus denen dann andererseits Vorhersagen und Handlungsempfehlungen für privatwirtschaftliche und politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen abgeleitet werden.

Dieses Vorhaben wird durch die juristische Begleitung der Universität Augsburg unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) ergänzt, um im Bereich des Datenschutzes eine Konkretisierung und Fortentwicklung des Rechts zu erforschen. Das die DSGVO beherrschende Konzept der Realisierung informationeller Selbstbestimmung durch informierte Einwilligung ist in mehrfacher Hinsicht in der Krise (Gassner 2017). Um diese Dysfunktionalität des Einwilligungsmodells zu beheben und datenschutzgetriebene Geschäftsmodelle unter dem Gesichtspunkt informationeller Selbstbestimmung (Roßnagel 2007) zu legitimieren, bieten sich Privacy-by-Design-Konzepte an.

Datenschutz durch Technikgestaltung ist zwar bereits in Art. 25 Abs. 1 DSGVO rechtlich verbindlich verankert, doch finden sich dort keine näheren normativen Vorgaben über die Operationalisierung von Privacy-by-Design-Ansätzen (Waldman 2020). Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellt sich zunächst die Frage nach der datenschutzrechtlichen Compliance von Geschäftsmodellen im Feld der Web Analytics. Eine weitere, noch ungeklärte Forschungsfrage liegt in der Entwicklung alternativer Regelungsvorschläge und Gesetzesempfehlungen (De-lege-ferenda-Perspektive).

Für weitere Informationen

https://uni-augsburg.de

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